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Stornierungsbedingungen
Das Beach Resorts Makkum weist darauf hin, dass jede Reservierung, die Sie tätigen, rechtlich bindend ist. Das 14-tägige Rücktrittsrecht (die sogenannte Bedenkzeit) gilt nicht für Vereinbarungen, die Sie mit dem Beach Resorts Makkum treffen. Im Falle der Stornierung einer Reservierung wird eine Stornierungsgebühr fällig (Paragraph 13, Allgemeine Geschäftsbedingungen).
Wenn Sie Ihre Reservierung früher als 28 Tage vor dem Anreisetag stornieren, werden 30 % des vereinbarten Mietpreises zuzüglich Reservierungsgebühren fällig, mindestens aber 75 €.
Wenn Sie Ihre Reservierung innerhalb von 28 Tagen vor dem Anreisetag stornieren, wird der volle Mietbetrag zuzüglich Reservierungsgebühren fällig.
Indem Sie bei jeder Reservierung die Rücktrittsversicherung nutzen, können Sie sich gegen das Stornierungsrisiko absichern. Dadurch können Sie viel Ärger vermeiden. Die Nutzung der Rücktrittsversicherung ist nur möglich, wenn sie direkt bei der Reservierung vereinbart wird.
Rücktrittsversicherung
Unten finden Sie die Paragraphen der Rücktrittsversicherung.
1. Allgemeines
1.1 Wir empfehlen Ihnen stets die Rücktrittsversicherung zu nutzen, wenn Sie eine Reservierung tätigen. Dadurch können Sie viel Ärger vermeiden. Die Nutzung der Rücktrittsversicherung ist nur möglich, wenn sie direkt bei der Reservierung vereinbart wird.
1.2 Mit der Rücktrittsversicherung haben Sie ein Recht auf die (teilweise) Rückerstattung des dem Beach Resorts Makkum gezahlten Betrags laut Bestätigung / Rechnung, abzüglich der Gebühr für die Rücktrittsversicherung und einer Verwaltungsgebühr von 20 €.
1.3 Durch die Nutzung der Rücktrittsversicherung stimmen Sie den Geschäftsbedingungen zur Rücktrittsversicherung zu.
2. Bestimmungen
2.1 Beach Resorts Makkum: Makkum Rent B.V.
2.2 Nutzer: die Person, die auf der Bestätigung / Rechnung namentlich genannt ist.
2.3 Angehörige ersten und zweiten Grades: Ehegatten, Eltern (Schwieger- und/oder Adoptiveltern), Kinder (Adoptiv- und/oder Stiefkinder), Brüder, Schwestern, Schwager, Schwägerinnen, Großeltern und Enkel. Auf Kinder, die beim Nutzer wohnen oder mit dem Nutzer zusammenleben, und/oder Partner, die beim Nutzer wohnen, werden dieselben Familienbeziehungen wie für den Nutzer angewandt.
3. Gebühr
3.1 Die Gebühr beträgt 4 % des Mietbetrags, mindestens aber 25 €. Die Gebühr von 4 % enthält die Versicherungssteuer.
4. Geltungsdauer
4.1 Die Rücktrittsversicherung gilt ab dem Datum der Reservierung laut Bestätigung / Rechnung und endet zum Abreisedatum laut Bestätigung / Rechnung.
4.2 Ihre Wirkung tritt mit der Zahlung der Gebühr für die Rücktrittsversicherung ein (siehe Paragraph 8.1 und 8.3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen).
5. Wirkung
5.1 Für Stornierungskosten, die aufgrund der in 5.1.1 bis 5.1.10 aufgeführten unvorhersehbaren Ereignisse entstehen, wird eine Entschädigung gezahlt.
5.1.1 Der Tod, eine schwere Krankheit oder eine schwere Verletzung durch einen Unfall des Nutzers, Angehöriger ersten und zweiten Grades oder Haushaltsmitglieder des Nutzers.
5.1.2 Komplikationen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft des Nutzers oder seines mit ihm zusammenlebenden Partners.
5.1.3 Sachschäden (Schäden an Gegenständen) am Eigentum des Nutzers oder des Unternehmens, bei dem er arbeitet, durch die seine Anwesenheit dringend erforderlich wird.
5.1.4 Der Fall, das ein Mietobjekt dem Nutzer unvorhergesehenerweise zur Verfügung steht, soweit dieser Fall nicht früher als 30 Tage vor dem vereinbarten Aufenthalt laut Reservierungsbestätigung / Rechnung eintritt.
5.1.5 Eine medizinisch notwendige Operation, der sich der Nutzer, der Partner des Nutzers oder ein bei ihm wohnendes Kind unvorhergesehenerweise unterziehen muss.
5.1.6 Der Eintritt der Arbeitslosigkeit des Nutzers nach einem Dauerarbeitsverhältnis durch Entlassung.
5.1.7 Die Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses durch den Nutzer, das mindestens 20 Wochenarbeitsstunden und einen unbefristeten Zeitraum, mindestens aber ein halbes Jahr in Anspruch nimmt und seine Anwesenheit für die Zeit des vereinbarten Aufenthalts laut Reservierungsbestätigung / Rechnung erfordert.
5.1.8 Der Fall, dass ein Nutzer unvorhergesehenerweise in der Folge einer Abschlussprüfung eine Nachprüfung ablegen muss, die zu keiner anderen Zeit stattfinden kann als während dem vereinbarten Aufenthalt.
5.1.9 Endgültiges Scheitern der Ehe des Nutzers, sofern ein Ehescheidungsverfahren eingeleitet wurde. Die Auflösung eines notariell beglaubigten Partnerschaftsvertrags wird dabei dem endgültigen Scheitern einer Ehe gleichgestellt.
5.1.10 Ein durch äußere Umstände eingetretener Ausfall des vom Nutzer für die Reise vorgesehenen privaten Verkehrsmittels innerhalb von 30 Tagen vor Beginn des vereinbarten Aufenthalts laut Reservierungsbestätigung / Rechnung.
5.2 Für einzelne Aufenthaltstage, die aufgrund der unter 5.2.1 bis 5.2.2 genannten Umstände nicht wahrgenommen werden können, wird eine Entschädigung gezahlt. Die Entschädigung ergibt sich aus dem rechnerischen Anteil des Mietpreises der nicht wahrgenommenen Tage an der Gesamtzahl der gebuchten Tage.
5.2.1 Ein Abbruch des Aufenthalts durch die unter 5.1.1 bis 5.1.6 aufgeführten unvorhergesehenen Ereignisse.
5.2.2 Ein unvorhergesehener Krankenhausaufenthalt (mindestens 1 Nacht) des Nutzers, durch den ein Rücktritt unmöglich wird. Dabei gelten alle Tage der stationären Behandlung während dem vereinbarten Aufenthalt als ungenutzte Aufenthaltstage.
5.3 Die Entschädigung überschreitet in keinem Fall den in der Bestätigung / Rechnung schriftlich ausgewiesenen Betrag.
5.4 Die Entschädigung wird unter Abzug der Gebühr für die Rücktrittsversicherung und einer Verwaltungsgebühr von 20 € (Paragraph 1.2) gewährt.
6. Ausnahmen
6.1 Es wird keine Entschädigung gezahlt, sofern der Nutzer:
6.1.1 Unwahre Behauptungen macht und/oder Tatsachen
falsch darstellt. In diesem Fall erlischt das Recht auf Entschädigung.
6.2 Es wird keine Entschädigung für ein Ereignis gezahlt, das:
6.2.1 Mittelbar oder unmittelbar im Zusammenhang steht mit:
- Konflikten, einschließlich bewaffneter Auseinandersetzungen
- Bürgerkriegen, Aufständen, inneren Unruhen, Ausschreitungen und Aufruhr
- Kernreaktionen, d. h. jede Kernreaktion, bei der Energie frei wird
- Einziehungen und Beschlagnahmungen
- Der wissentlichen Teilnahme an Entführung, Kaperei, Streiks oder Terrorakten
6.2.2 Durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Selbstmord, versuchten Selbstmord oder Willen des Nutzers verursacht oder ermöglicht wird.
6.2.3 Im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer Straftat, der Begehung oder versuchten Begehung einer Straftat steht oder dadurch verursacht wird.
7. Pflichten im Falle der Stornierung
7.1 Nachweis der Umstände, die zur Entschädigungsforderung führen.
7.2 Vorlage echter Nachweisdokumente.
8. Form der Meldung
8.1 Der Nutzer ist verpflichtet:
8.1.1 Jedes Ereignis, das (möglicherweise) zur Stornierung seines Aufenthalts führt, umgehend, spätestens aber innerhalb von 3 Werktagen dem Beach Resorts Makkum anzuzeigen.
8.1.2 Jede Zahlungsaufforderung so bald wie möglich, spätestens aber 1 Woche nach Ablauf der Rücktrittsversicherung an das Beach Resorts Makkum zu richten.